Sanierung

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Achtung

Besondere Arbeitsanweisung nach den Arbeitsvorschriften bei der Wartung von asbesthaltigen Brandschutzklappen nötig!

Wir bieten die Sanierung und Entsorgung schwach gebundener Asbestprodukte in Klima- und Lüftungsanlagen übereinstimmend mit TRGS 519 an,  z. B. bei Flanschdichtungen und Brandschutzklappen.

Kanaldichtungen – insbesondere von feuerwiderstandsfähigen Lüftungsleitungen, können nach DIN 4102-4 bis ca. 1994 schwach gebundenes Asbest enthalten.
Nach einer Untersuchung durch Prüfstellen wie der LGA entsorgen wir die Dichtungen gemäß TRGS 519.

Brandschutzklappen wurden bis ca. Herbst 1988 mit schwachgebundenem Asbest hergestellt und durften bis zum Ablauf des Prüfbescheides „neu“ eingebaut werden.
Je nach Baujahr und Zustand der Klappe wird diese als asbesthaltig gekennzeichnet oder muss fachgerecht entsorgt werden.